Als auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierter Rechtsanwalt begleite ich die komplexen und umfangreichen Prozesse des Planens, Errichtens und Bauens von Bauwerken sowohl als Bauherrenvertreter als auch baubegleitend im Rahmen des juristischen Projektmanagements.
Rechtsanwalt Eschenbruch vertritt Privatpersonen, Bauunternehmer, Architekten- und Ingenieurbüros sowie öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des zivilen Bau- und Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts.
Rechtsanwalt Eschenbruch vertritt Privatpersonen, Bauunternehmer, Architekten- und Ingenieurbüros sowie öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des zivilen Bau- und Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Referendariat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen bei verschiedenen städtischen Bauämtern sowie auf das Baurecht spezialisierten Großkanzleien
Rechtsanwalt seit März 2019, seit 2022 in eigener Kanzlei
seit 2022 Ausbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mitglied im Deutschen Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V.
Mitglied im Düsseldorfer Anwaltverein e.V.
Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Referendariat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen bei verschiedenen städtischen Bauämtern sowie auf das Baurecht spezialisierten Großkanzleien
Rechtsanwalt seit März 2019, seit 2022 in eigener Kanzlei
Mitglied im Deutschen Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V.
Mitglied im Düsseldorfer Anwaltverein e.V.
Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Bauvertragliche Beratung eines Generalübernehmers zum Bau einer Kindestagesstätte in Brandenburg
Bauvertragliche und baubegleitende Beratung zur Planung und zum Bau von Autohöfen an großen deutschen Bundesautobahnen
Vergaberechtliche und bauvertragliche Betreuung zur Planung und zum Bau einer Krankenhausklinik
Projektrechtsberatung für die Planung und den Bau einer Seibelquerspange
Beratung eines Generalübernehmers zur Planung und Bestandssanierung von mehreren Mehrparteienhäusern
Beratung eines Bauträgers zur Planung und zum Bau von mehreren Stadtvillen in Nordrhein-Westfalen
Beratung von Ingenieurbüros zum infrastrukturbezogenen Architektenrecht, insbes. Bahnübergänge und Tunnelbau
Bauvertragliche Beratung eines Generalübernehmers zum Bau einer Kindestagesstätte in Brandenburg
Bauvertragliche und baubegleitende Beratung zur Planung und zum Bau von Autohöfen an großen deutschen Bundesautobahnen
Vergaberechtliche und bauvertragliche Betreuung zur Planung und zum Bau einer Krankenhausklinik
Projektrechtsberatung für die Planung und den Bau einer Seibelquerspange
Beratung eines Generalübernehmers zur Planung und Bestandssanierung von mehreren Mehrparteienhäusern
Beratung eines Bauträgers zur Planung und zum Bau von mehreren Stadtvillen in Nordrhein-Westfalen
Beratung von Ingenieurbüros zum infrastrukturbezogenen Architektenrecht, insbes. Bahnübergänge und Tunnelbau
Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2019 liegt mein absoluter Schwerpunkt im Bau- und Architektenrecht. Nach meiner dreieinhalbjährigen Tätigkeit in einer bundesweit tätigen Düsseldorfer Baurechtssozietät führe ich seit dem Jahre 2022 meine eigene Kanzlei in Kaarst.
Als auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierter Rechtsanwalt begleite ich die komplexen und umfangreichen Prozesse des Planens, Errichtens und Bauens von Bauwerken sowohl als Bauherrenvertreter als auch baubegleitend im Rahmen des juristischen Projektmanagements.
Sollte eine außergerichtliche Einigung in streitigen Fällen einmal nicht gefunden werden können, stehe ich Ihnen als erfahrener Prozessvertreter für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte oder zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen vor den ordentlichen Gerichten in der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung.
Ferner gestalte ich für meine Mandanten rechtssichere Verträge auf den Gebieten des Bau- und Architektenrechts, des Bauträgerrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Hiervon sind u.a. BGB bzw. VOB/B-Bauverträge, Architekten-, Ingenieur-, Fachplaner- und ARGE-Verträge, Generalunternehmer- und Totalübernehmerverträge sowie Generalplaner-, GMP- bzw. Partnering- und Projektsteuerungsverträge umfasst.
Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn ich Ihnen behilflich sein darf. Auch in allen Fragen angrenzender Rechtsgebiete stehe ich Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Ihr
Eric Eschenbruch
Wir beantworten Ihr Anliegen innerhalb von 48 Stunden.